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Es sind folgende Personenstandsurkunden erhältlich.
Wo erhalte ich diese Urkunden ?
Die Personenstandseinträge werden am jeweiligen Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung usw.) geführt. Nur dort können auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt werden und sind daher dort anzufordern.
Wer erhält die Urkunden ?
Grundsätzlich erhalten Urkunden nur Personen, auf die sich der jeweilige Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (gerade Linie). Geschwister erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können (auch z.B. wirtschaftlicher oder ideeller Natur).
Andere Personen können nur dann Urkunden erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse nachweisen oder glaubhaft machen (z.B. Verfolgung von Rechten oder Ansprüchen).
Gebühren
Die Gebühren werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 des Kostengesetzes erhoben.
Nach dem Landesrecht Bayern betragen die Gebühren für die vorstehend genannten Urkunden jeweils 12,00 Euro. Bei ungenauen oder unvollständigen Angaben kann eine Suchgebühr bis zu 100,00 Euro pro Fall anfallen.
Die Urkunden sind vorab zu bezahlen.
Ggf. kann Gebührenfreiheit auf Grund gesetzlicher Regelungen (z.B. Rentenversicherung bzw. Kindergeld) in Frage kommen.
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