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Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.09.2025, die Aufhebung des Bebauungsplans „Kleingemünden-Schulgelände“ für die Grundstücke Flur-Nrn. 474 und 724/1 der Gemarkung Gemünden a.Main als Satzung beschlossen.
Der Beschluss des Stadtrates vom 22.09.2025 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Kleingemünden-Schulgelände“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Kleingemünden-Schulgelände“ mit der Begründung bei der Stadt Gemünden a.Main im Rathaus (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Scherenbergstraße 5 97737 Gemünden a.Main), während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Gemünden a.Main geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemünden a.Main, 23.09.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister
auf der Teilfläche der Flur-Nr. 136, Gemarkung Hofstetten;
Billigungsbeschluss zur Regelauslegung für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans von „Gartenland in Sondergebiet öffentliche Verwaltung-Feuerwehr“ für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB; Berichtigung der Auslegungsfrist;
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a. Main hat zur Aufrechterhaltung der Feuersicherheit im Stadtgebiet beschlossen, insbesondere für die Gemarkung Hofstetten, dass auf der Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 136 der Gemarkung Hofstetten ein neues und den vorherrschenden Bedürfnissen angepasstes Feuerwehrhaus errichtet werden soll. Hierfür muss jedoch zuvor ein Bauleiplanverfahren in Form der Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet werden, um daraus einen Bebauungsplan entwickeln zu können. Hierzu hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.05.2025 einen Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für den Vorentwurf der 9. Flächennutzungsplanänderung, in der Fassung vom 05.05.2025, gefasst.
Die frühzeitlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit bis einschließlich 04.07.2025 statt. Hierzu wurden der gebilligte Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 05.05.2025, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Fachbeiträge zu Lärm- und Artenschutz, entsprechend ausgelegt.
In der Stadtratssitzung vom 28.07.2025 wurden die durch Stellungnahmen vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise durch den Stadtrat behandelt und abgewogen. Die aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete 9. Änderung des Flächennutzungsplans, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der Fachbeiträge für Lärm- und Artenschutz, in der Fassung vom 18.07.2025, wurde in gleicher Sitzung vom Stadtrat gebilligt.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2025 wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Auslegung des überarbeiteten und gebilligten Entwurfs der 9. FNP-Änderung, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Gutachten bzw. Fachbeiträge zu Lärmschutz, Artenschutz, in der Fassung vom 18.07.2025, in der Zeit
vom 15.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfüllt.
Ort der Auslegung: Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden a.Main,
Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgüter Fläche und Boden, insbesondere
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
– Stellungnahmen Amt für ländliche Entwicklung vom 05.06.2025
Schutzgut Wasser, insbesondere
– Grundwasserschutz, Oberflächenwässer
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
Schutzgüter Luft und Klima, insbesondere
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere
– Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume
– Umweltbericht
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere
– Immissionsschutz, Emissionen, Abstandsflächen, Starkniederschläge, Brandschutz
– Lärmschutzprognose
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
– Stellungnahmen Deutsche Bahn AG vom 05.06.2025
Schutzgut Landschaft, insbesondere
– Landschaftsbild
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
– Stellungnahme Fachbereich Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 10.06.2025
Schutzgut Kultur-/sonst. Sachgüter, insbesondere
– Schutz von Bau- und Bodendenkmalen
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 04.07.2025
– Stellungnahme Regierung von Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde vom 30.06.2025
– Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 30.06.2025
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen können ebenfalls eingesehen werden.
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gemünden a.Main, 05.08.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister
auf der Teilfläche der Flur-Nr. 136, Gemarkung Hofstetten;
Billigungsbeschluss zur Regelauslegung für die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr Hofstetten“ für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB; Berichtigung der Auslegungsfrist;
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a. Main hat zur Aufrechterhaltung der Feuersicherheit im Stadtgebiet beschlossen, insbesondere für die Gemarkung Hofstetten, dass auf der Teilfläche des Grundstückes mit der Flur-Nr. 136 der Gemarkung Hofstetten ein neues und den vorherrschenden Bedürfnissen angepasstes Feuerwehrhaus errichtet werden soll. Hierfür muss jedoch zuvor ein Bauleiplanverfahren eingeleitet werden, was mit dem Aufstellungsbeschluss sowie mit dem Billigungsbeschluss des Vorentwurfes vom 09.12.2024 auf den Weg gebracht wurde.
Die frühzeitlichen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 27.12.2024 bis einschließlich 07.02.2025 statt. Hierzu wurden der gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom Dezember 2024, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Fachbeiträge zu Lärm- und Artenschutz, entsprechend ausgelegt.
In der Stadtratssitzung vom 28.07.2025 wurden die durch Stellungnahmen vorgetragenen Einwände, Anregungen und Hinweise durch den Stadtrat behandelt und abgewogen. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der Fachbeiträge für Lärm- und Artenschutz, in der Fassung vom 18.07.2025, wurde in gleicher Sitzung vom Stadtrat gebilligt.
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2025 wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit der Auslegung des überarbeiteten und gebilligten Entwurfs des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht, die zugehörigen Gutachten bzw. Fachbeiträge zu Lärmschutz, Artenschutz, in der Fassung vom 18.07.2025, in der Zeit
vom 15.08.2025 bis einschließlich 22.09.2025
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfüllt.
Ort der Auslegung: Stadt Gemünden a.Main, Rathaus, Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden a.Main,
Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer Nr. 110
während der allgemeinen Dienststunden:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgüter Fläche und Boden, insbesondere
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
– Stellungnahmen Amt für ländliche Entwicklung vom 18.12.2024
Schutzgut Wasser, insbesondere
– Grundwasserschutz, Oberflächenwässer
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
Schutzgüter Luft und Klima, insbesondere
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Arten, insbesondere
– Naturschutz, Artenschutz, Lebensräume
– Umweltbericht
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
Schutzgut Bevölkerung, Gesundheit, insbesondere
– Immissionsschutz, Emissionen, Abstandsflächen, Starkniederschläge, Brandschutz
– Lärmschutzprognose
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
– Stellungnahmen Deutsche Bahn AG vom 14.01.2025
Schutzgut Landschaft, insbesondere
– Landschaftsbild
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
– Stellungnahme Fachbereich Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.01.2025
Schutzgut Kultur-/sonst. Sachgüter, insbesondere
– Schutz von Bau- und Bodendenkmalen
– Stellungnahmen Fachbereiche Landratsamt vom 31.01.2025
– Stellungnahme Regierung von Ufr. als Höhere Landesplanungsbehörde vom 27.01.2025
– Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 27.01.2025
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen können ebenfalls eingesehen werden.
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Gemünden a.Main, 05.08.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner Sitzung vom 28.07.2025, einen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Röder Solarpark, Erweiterung“, in der Gemarkung Harrbach gefasst. Ziel der Bauleitplanung soll die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Röder Solarpark“ sein. Der Angebotsbebauungsplan „Röder Solarpark, Erweiterung“ dient zur Schaffung von Baurecht für die Errichtungen eines Batteriespeichers und zusätzlicher Solarmodule.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes erstreckt sich auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 981 der Gemarkung Harrbach und grenzt südwestlich an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Röder Solarpark“ an.
Die Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches ist abgebildet.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110), innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, bzw. auf der Internetseite der Stadt Gemünden a.Main unter der Rubrik „Bekanntmachungen-Bauleitplanung“ eingesehen werden.
Gemünden a.Main, 29.07.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister
für die Beteiligungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 HS 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Der Stadtrat der Stadt Gemünden a.Main hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2025, die Aufhebung des Bebauungsplans „Kleingemünden-Schulgelände“ beschlossen. Als Verfahren soll das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 HS 2 BauGB, durchzuführen.
Anlass der Aufhebung war es, dass der damalige Regelungszweck vollständig erfüllt ist und das Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, bereits bebaut ist und die Bebauung dieses Grundstückes sowie dessen Nachverdichtung, aufgrund der bestehenden Festsetzungen gar nicht bzw. nur bedingt möglich ist.
Der Geltungsbereich der Aufhebung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes, können während der Auslegungsdauer zusätzlich auf der Homepage der Stadt Gemünden a. Main, unter https://www.stadt-gemuenden.de/seite/de/main-spessart/03790:3791/-/Bauleitplanung.html eingesehen werden.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Planunterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplans können in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025 auch im Rathaus der Stadt Gemünden a.Main (Nebengebäude, 1. Stock, Zimmer 110) während der allgemeinen Dienstzeiten von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken oder Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt, oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Gemünden a.Main deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Gemünden a.Main, 01.07.2025
STADT GEMÜNDEN
gez.
Lippert
Erster Bürgermeister
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