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Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass die/der Betreffende nicht vorbestraft ist.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
Führungszeugnis für private Zwecke – Belegart „N“
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre Meldeanschrift versandt.
Führungszeugnisse für eine Behörde – Belegart „O“
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben.
Wo erhalte ich ein Führungszeugnis?
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, können ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn, oder in einem Einwohnermeldeamt in Deutschland stellen.
Wie erhalte ich ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis kann persönlich oder schriftlich (auch über das Bürgerservice-Portal) beantragt werden. Die Gebühr ist bei der Antragstellung fällig.
Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss folgendes enthalten:
Was kostet ein Führungszeugnis?
Für die Ausstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben. Für EU-Ausländer belaufen sich die Kosten auf 17 Euro.
Bis wann bekomme ich das Führungszeugnis übersandt?
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses wird von der Stadt an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall ca. 1-2 Wochen.
Kann ich das Führungszeugnis auch online beantragen?
Über unser Bürgerserviceportal kann das Führungszeugnis auch online beantragt werden. Sobald die oben genannte Gebühr auf einem Konto der Stadt Gemünden a.Main eingegangen ist, wird das Führungszeugnis beantragt. Den Link hierfür finden Sie oben rechts auf dieser Seite.
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