Reisepass

Informationen zur Beantragung eines Reisepasses

  • Der Reisepass ist grundsätzlich bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache zu beantragen.
  • Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Die/der Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen.
  • Sind beide Elternteile antragsberechtigt, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorgelegt wird.
  • Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Erstellung der digitalen Lichtbilder kann wie bisher im Drogeriemarkt oder in einem zertifizierten Fotostudio erfolgen. Eine weitere Möglichkeit, ist die direkte Erfassung der biometrischen Lichtbilder im Bürgerservicebüro des Rathauses. Die Kosten belaufen sich auf 6,00 € pro Lichtbild.
  • Bei der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses bei einer neuen Behörde bitte die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den Antragsteller ab Vollendung des 6. Lebensjahres die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre bei Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres und 6 Jahre bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Die Gebühr beträgt bei Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro; bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 EUR. Sie ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. fünf Wochen.

Hinweis für Vielreisende:

  • Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten. Für den 48-Seiten-Reisepass ist eine zusätzl. Gebühr in Höhe von 22 Euro zur bisherigen Passgebühr zu entrichten.
  • Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Zur Ausstellung des vorl. Reisepasses wird ein digitales biometrisches Passbild benötigt. Die Gebühr beträgt: 26,00 Euro.

Expresspass:

Falls dringend ein Reisepass benötigt wird, kann ein Express-Pass beantragt werden, der in 4 Tagen von der Bundesdruckerei geliefert wird. Für den Express-Pass fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 Euro zur oben genannten Passgebühr an.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: