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Wer kann Sozialhilfeleistungen beantragen?
Staatliche Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann jeder beantragen, der nur über ein geringes oder kein eigenes Einkommen und Vermögen verfügt und nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Die wichtigsten Arten von Sozialhilfesleistungen im Überblick:
Ansprechpartner:
Jobcenter Main-Spessart
Würzburger Straße 11
97753 Karlstadt
Tel. 09353/9841-0
Ansprechpartner:
Sozialamt des Landkreises Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-0
Ansprechpartner:
Sozialamt des Landkreises Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-0
Ansprechpartner:
Bezirk Unterfanken (Sozialverwaltung)
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel. 0931/79590
Wo werden diese Leistungen beantragt?
Die Antragsvordrucke können schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Gemünden a.Main (Sozialamt) oder direkt bei den für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden abgeholt oder angefordert werden.
Sofern Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, sind Ihnen die Mitarbeiter der Stadt Gemünden a.Main (Sozialamt) gerne behilflich.
AUSNAHME: Anträge auf Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei diesen Anträgen ist eine Antragshilfe ausschließlich den Mitarbeitern des Jobcenters Main-Spessart in Karlstadt vorbehalten.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
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