Sozialhilfe

Wer kann Sozialhilfeleistungen beantragen?
Staatliche Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann jeder beantragen, der nur über ein geringes oder kein eigenes Einkommen und Vermögen verfügt und nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Die wichtigsten Arten von Sozialhilfesleistungen im Überblick:


  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (=Arbeitslosengeld II, ehemals „Hartz IV“) und Sozialgeld (=Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    Antragsberechtigt sind erwerbsfähige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65./67. Lebensjahres.
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Ansprechpartner:
Jobcenter Main-Spessart
Würzburger Straße 11
97753 Karlstadt
Tel. 09353/9841-0

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    Antragsberechtigt sind neben älteren Menschen ab Vollendung des 65./67. Lebensjahres auch alle Personen ab einem Alter von 18 Jahren, die aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente).


Ansprechpartner:
Sozialamt des Landkreises Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-0

  • Sonstige Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    Antragsberechtigt sind alle sonstigen Hilfebedürftigen, die nicht zum Personenkreis der Grundsicherungsberechtigen und nicht zum Personenkreis der Berechtigten für Arbeitslosengeld II gehören und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.


Ansprechpartner:
Sozialamt des Landkreises Main-Spessart
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Tel. 09353/793-0

  • Leistungen der Sozialhilfe des Bezirks Unterfranken, insbesondere der Leistungen zur Übernahme nicht gedeckter Heimkosten
    Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige in Pflegeeinrichtungen, wenn das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht zur Deckung der Pflegeheimkosten ausreicht.


Ansprechpartner:
Bezirk Unterfanken (Sozialverwaltung)
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel. 0931/79590

Wo werden diese Leistungen beantragt?
Die Antragsvordrucke können schriftlich oder telefonisch bei der Stadt Gemünden a.Main (Sozialamt) oder direkt bei den für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden abgeholt oder angefordert werden.
Sofern Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, sind Ihnen die Mitarbeiter der Stadt Gemünden a.Main (Sozialamt) gerne behilflich.

AUSNAHME: Anträge auf Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bei diesen Anträgen ist eine Antragshilfe ausschließlich den Mitarbeitern des Jobcenters Main-Spessart in Karlstadt vorbehalten.


Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

  • Nachweise für alle laufenden oder einmaligen Einnahmen und Ausgaben – unabhängig von deren Art/Höhe- in Kopie
  • Nachweise über vorhandene Vermögenswerte oder bestehende Forderungen/Ansprüche (z.B. Lebensversicherungen, Verträge über freies Wohnrecht, Grundsteuermessbescheid usw.) in Kopie.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

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