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Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage erforderlich. Keiner Genehmigung bedarf ein Vorhaben, wenn es nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei (Art. 57 BayBO) ist oder der Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) unterliegt.
Der Bauantrag (amtlicher Vordruck) ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, oder im Downloadbereich auf der städtischen Homepage abrufbar.
Ein Bauantrag ist schriftlich in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Main-Spessart einzureichen.
Hierfür sollten entweder die handelsüblichen Bauantragsmappen in den Farben
– Rot (Bauherr)
– Grün (Untere Bauaufsichtsbehörde)
– Gelb (Stadt Gemünden a.Main)
Verwendung finden oder der Bauantrag direkt digital beim Landratsamt Main-Spessart eingegeben werden.
Neben dem eigentlichen Antragsformular sind grundsätzlich folgende Bauvorlagen ebenfalls in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
Der Antrag sowie die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Art. 61 BayBO) und dem Bauwerber unterzeichnet sein.
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