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Für Personen, die nicht mehr in der Lage sind, die eigenen finanziellen Angelegenheiten und/oder rechtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu regeln, besteht die Möglichkeit, einen Betreuer zu bestellen.
Dies kann entweder vom Betroffenen selbst, von Angehörigen oder sonstigen Personen angeregt werden.
Zuständig für die Bestellung eines Betreuers ist das „Vormundschaftsgericht“ beim zuständigen Amtsgericht (Friedenstraße 7, 97737 Gemünden a.Main,)
Tel. 09351 – 809116
Fax: 09351 – 809117
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