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Der Tod von Personen, die in Gemünden a.Main verstorben sind, muss beim Standesamt Gemünden a.Main beurkundet werden. Er ist spätestens am dritten, auf den Tod folgenden Tag anzuzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. In der Regel übernimmt auch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige des Sterbefalles und die Abwicklung der Formalitäten.
Bei der Anzeige sind folgende Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
Bei verheirateten, bzw. in begründeter Lebenspartnerschaft lebenden Verstorbenen zusätzlich
Bei verwitweten Verstorbenen ist, soweit sich nicht aus den bereits vorgenannten Unterlagen ausreichende Angaben über die Sterbedaten der/des letzten Partnerin/ Partners ergeben, zusätzlich eine Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten bzw. der/des zuvor verstorbenen Lebenspartnerin/Lebenspartners vorzulegen.
Bei geschiedenen Verstorbenen ist, soweit sich aus den bereits vorgelegten Unterlagen keine ausreichenden Angaben über die Ehescheidung ergeben, zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil vorzulegen.
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