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Vollzug der Verordung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB vom 05.04.2005
Stand: 31.12.2018
Mit der Überprüfung und Neubewertung der Bodenrichtwertkarte, Stand 31.12.2018, entspricht der Bodenrichtwert dem durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom definierten Bodenrichtwertgrundstück, bewirken auch eine Abweichung des entsprechenden Verkehrswertes. Die ermittelnden Bodenrichtwerte haben daher keine bindende Wirkung.
Mit der Überarbeitung der Richtwertkarte wurden nun auch Grundstücke mit unterschiedlichen Nutzungen in wertgleiche Zonen zusammengeführt.
Die Bodenrichtwerte der einzelnen „Wert-Zonen“ können im Amt für Planen und Bauen abgefragt bzw. eingesehen werden.
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