Fischereiwesen

Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist die Staatliche Fischerprüfung

Seit 01.01.1999 wird nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, kann diese auch für die Dauer von 5 Jahren bezahlen. Hier beträgt die Gebühr 40,00 Euro.
Für die Verlängerung der fünfjährigen Geltungsdauer fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro an.

Die vor dem 01.01.1999 ausgestellten Fischereischeine können nicht verlängert werden.
Die Verwaltungsgebühr für die erstmalige Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,00 Euro.
Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten.


Die Höhe richtet sich nach dem Lebensalter:

AlterFischereiabgabe
14 – 17352,00 EURO
18 – 22320,00 EURO
23 – 27288,00 EURO
28 – 32256,00 EURO
33 – 37224,00 EURO
38 – 42192,00 EURO
43 – 47160,00 EURO
48 – 52128,00 EURO
53 – 5796,00 EURO
58 – 6264,00 EURO
63 – 6732,00 EURO
ab 680,00 EURO



Zur Beantragung bitte mitbringen:

  • Prüfungszeugnis
  • Personalausweis/Reisepass
  • Passfoto, ca. 35 x 45 mm (für die Erstausstellung)

ACHTUNG! Zusätzlich zu einem Fischereischein wird ein Erlaubnisschein benötigt.

Jugendfischereischein
Seit dem 01. Januar 2025 können Minderjährige ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.

Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt Folgendes:
– Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG)
– Die Begleitperson steht für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ein, insbesondere für den Tierschutz
– Die Jugendlichen müssen in diesem Fall keine Fischereiabgabe entrichten.
– Weiterhin erforderlich ist wie bisher ein Erlaubnisschein, der allerdings nicht auf das genehmigte Kontingent angerechnet wird.
– Wenn der volljährige Fischereischeininhaber, der das Kind bzw. den Jugendlichen begleitet, auf eine Art und Weise beim Fischen eingreifen muss, dass er selbst den Fischfang ausübt i. S. v. Art. 26 Abs. 4 BayFiG, benötigt er einen regulären Erlaubnisschein.
– Bei einer Kontrolle am Gewässer durch Fischereiaufseher ist im Zweifel das Alter des Jugendlichen durch einen geeigneten Ausweis nachzuweisen (z. B. Personalausweis, Schülerausweis mit Lichtbild)

Kinder und Jugendliche können zudem auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden („Schnupperangeln“). Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Hierbei muss dann die Fischereiabgabe, entweder für fünf Jahre oder lebenslang, bezahlt und ein regulärer Erlaubnisschein erworben werden.

Fischereiverband Unterfranken

Pressemitteilung des Fischereiverbandes Unterfranken e.V.

Staatliche Fischerprüfung Online

1. Registrierung zur Fischerprüfung Online

Um die Fischerprüfung Online ablegen zu können, müssen sich die Interessenten zuerst zur Fischerprüfung Online registrieren.
Die Registrierung ist online im Internet möglich.
Damit Sie sich richtig und erfolgreich zur Fischerprüfung Online registrieren können, bitten wir Sie, die exakten Schritte zur Registrierung zu beachten.
Die Schritte sind auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken veröffentlicht.

2. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Die Teilnahme an der Fischerprüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtsstunden in verschiedenen Fachgebieten voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich!

Geschult wird in den Fächern:
Fischkunde, Gewässerkunde, Rechtsvorschriften, Schutz und Pflege, praktische Einweisung in den Gebrauch von Fanggeräten, praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische.

Der Fischereiverband Unterfranken bietet im Landkreis Main-Spessart zwei Vorbereitungslehrgänge unter Aufsicht eines staatlich geprüften Ausbilders an:

Die genauen Termine sowie weitere Informationen und die Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang erhalten Sie auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

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