Landeserziehungsgeld

Wo kann ich Landeserziehungsgeld beantragen?

Landeserziehungsgeld kann bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ab dem 13. Lebensmonats des Kindes – jedoch nicht vor Ablauf des letzten Auszahlungsmonats des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – beantragt werden.

Zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken ist auch hier das
ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg)

Tel. 0931 – 4107-342 (bei geradem Geburtstag des Kindes)
0931 – 4107-322 (bei ungeradem Geburtstag des Kindes)

Fax: 0931 – 4107-333 (bei geradem Geburtstag des Kindes)
0931 4107-343 (bei ungeradem Geburtstag des Kindes)

E – Mail: poststelle.ufr.@zbfs.bayern.de

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

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