Namensführung

Wir freuen uns, wenn Sie in Gemünden a.Main den „Bund fürs Leben“ schließen wollen!

Aber wie fast in allen Lebenslagen sind auch hier einige Formalitäten erforderlich.


Anmeldung der Eheschließung
Einer Eheschließung muss eine förmliche Anmeldung (früher Bestellung des Aufgebotes) vorangehen. Hierbei muss geprüft werden, ob der Eheschließung evtl. gesetzliche Hindernisse entgegenstehen.
Zuständig zur Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, bei dem einer der Partner einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) hat.
Die Anmeldung der Eheschließung sollte unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglichst persönlich nach entsprechender fernmündlicher Terminvereinbarung bei uns erfolgen. Sollte dies für einen oder beide Partner nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. In diesem Fall kann die Anmeldung durch einen der Partner mit Vollmacht des anderen Partners erfolgen. Siehe hierzu nachfolgende den Vordruck „Beitritt“.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Heiratstermin angemeldet werden.
Die Vergabe und Festlegung von Eheschließungsterminen kann aus rechtlichen und organisatorischen Gründen erst im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erfolgen.

Welche Unterlagen müssen bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden ?

Wenn beide Partner noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig, Deutsche und ohne Auslandsbezug sind, genügen in der Regel folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bei Geburten außerhalb Bayerns (nicht älter als 6 Monate)
  • Aufenthaltsbescheinigung (mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit
    der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Falls Sie bereits gemeinsame Kinder haben, neu ausgestellte Geburtsurkunde bei Geburten außerhalb Bayerns gemeinsamer Kinder in der beide Partner als Eltern eingetragen sind



War ein oder beide Partner schon ein- oder mehrmals verheiratet, so werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • urkundlicher Nachweis der letzten Ehe und deren Auflösung bei Eheschließungen außerhalb Bayerns
  • alle früheren Ehen und deren Auflösung müssen glaubhaft gemacht werden

    In Fällen mit Auslandsberührung (Geburt, Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler, frühere Auslandsehe) empfiehlt sich in jedem Falle die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.
Da Sie im Anschluss an das Jawort die Niederschrift über die Eheschließung unterschreiben müssen, ist es notwendig, dass sich die Partner bereits vorher Gedanken zur Namensführung in der Ehe machen. Die Namensführung der Ehegatten richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Heimatrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Paare deutsches Namensrecht wählen, das folgende Regelungen vorsieht.

Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen; dies kann
der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Name des Mannes oder
der Frau sein. Diese Namensbestimmung kann, muss aber nicht bei der Eheschließung
vorgenommen werden. Sie kann auch zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden
und ist an keine Frist gebunden.
Die Ehenamensbestimmung ist allerdings unwiderruflich !

Wird keine Bestimmung getroffen, verbleibt es bei der bisherigen, und damit getrennten Namensführung.

Wenn ein Ehename bestimmt wird, kann der Partner, dessen Name nicht Ehename wird,
seinen Geburtsnamen, oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen dem neuen
Ehenamen voranstellen oder anfügen und damit einen Doppelnamen führen. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nach deutschem Namensrecht nicht zulässig

Ganz umsonst ist natürlich auch eine standesamtliche Hochzeit nicht, zumal hier auch die
Prüfung der Ehefähigkeit erfolgen muss. Pauschal lassen sich die Gebühren allerdings nicht beziffern, da sie von vielen Faktoren wie z.B. Anzahl der Urkunden, Familienstammbuch,
Trautermin außerhalb der Dienstzeit, Auslandsbeteiligung usw. abhängen.

Die Gebührensätze im Einzelnen:
  • 55,00 Euro – wenn beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • 30,00 Euro – zusätzlich pro Person, bei der ausländisches Recht zu beachten ist,
  • 12,00 Euro – je Eheurkunde ggf. auch in internationaler Form
  • 40,00 Euro – für die Trauung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte,
  • 100,00 Euro – für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten


Die vorgenannten Gebühren sind nicht abschließend; je nach Einzelfall können auch noch
weitere Kosten (z.B. Auslagen, Familienstammbuch usw.) hinzukommen.

Kosten und Auslagen für die Anmeldung der Eheschließung können nicht erstattet werden

Trauungen sind möglich zu den üblichen Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung.


Sowie an Samstagen nach Vereinbarung.

Hinweis: Gebührenzuschlag von 100 Euro bei Trauungen außerhalb der Dienstzeit; gültig ab 01.01.2018

Die Trauungen finden in dem eigens hierfür hergerichteten und ausgestatteten Raum im Huttenschloss (Museum), Frankfurter Straße 2 statt.

Der Trauraum befindet sich im 1. Stock und bietet neben Brautpaar und Trauzeugen Platz für max. 35 Gäste (30 Sitzplätze).


Parkplätze stehen im Hof des Huttenschlosses in der Regel zur Verfügung (nur innerhalb der markierten Flächen und mit Parkscheibe 2 Stunden). Weitere Parkplätze stehen an der Hafenstraße und auf der Lindenwiese zur Verfügung.

Für die Zufahrt des Brautfahrzeuges unmittelbar vor das Huttenschloss bitte ggf. mit dem Standesbeamten Kontakt aufnehmen.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: