Personalausweis

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises

 Ab dem 7. Februar 2026 wird die Gebühr für den Personalausweis in Deutschland angehoben.

 

Die neue Gebühr beträgt 46,00 EUR für Personen ab 24 Jahren, während die Gebühr für Personen unter 24 Jahren auf 27,60 EUR erhöht wird.

Diese Erhöhung erfolgt aufgrund gestiegener Produktions- und Verwaltungskosten, die eine kostendeckende Arbeit der Behörden ermöglichen sollen.

Die Änderungen sind Teil einer bundesweiten Anpassung, um die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen zu decken.

  • Der Personalausweis ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache zu beantragen.
  • Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen.
  • Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteiles ausreichend, wenn der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.
  • Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der/die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt. Die persönliche Vorsprache ist zwingend unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass mit Lichtbild) erforderlich.
  • Die Erstellung der digitalen Lichtbilder kann im Drogeriemarkt oder in einem zertifizierten Fotostudio erfolgen. Eine weitere Möglichkeit, ist die direkte Erfassung der biometrischen Lichtbilder im Bürgerservicebüro des Rathauses. Die Kosten belaufen sich auf 6,00 € pro Lichtbild.
  • Bei der erstmaligen Ausstellung eines Personalausweises bei einer neuen Behörde bitte die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre bei Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres und 6 Jahre bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Die Gebühr beträgt 46,00 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres und 27,60 Euro vor Vollendung des 24. Lebensjahres und ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  • Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Lieferzeit beträgt ca. 3 Wochen.
  • Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,00 Euro.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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