Wohngeld / Lastenzuschuss

Wohngeld ist eine staatliche Leistung als Zuschuss zu den Unterkunftskosten. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt.

Wer bekommt Wohngeld?
Mietzuschuss wird an Berechtigte gewährt, die in einer Mietwohnung wohnen.
Lastenzuschuss wird an Berechtigte gewährt, die in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. Baujahr des Hauses, Ausstattung der Wohnung, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Höhe der Unterkunftskosten usw. ab.

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt ?

Mietzuschuss:

  • Kopie des Mietvertrages
  • Kopie der letzten Mietzahlung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg oder Quittungsbeleg)
  • Mietbescheinigung (ausgefüllt vom Vermieter)
  • Kopien aller Einnahmen im Zeitraum der letzten 12 Kalendermonate vor dem Antragsmonat (z.B. Kindergeld, Unterhalt usw., sonstige Einnahmen wie aus Vermietung/Verpachtung, Zinseinkünfte oder Dividenden)
  • Bei Arbeitnehmern zusätzlich: Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate vor dem Antragsmonat
  • Bei Bezug von Sozialleistungen zusätzlich: Kopien der Bescheide für die letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Bei Rentenbezug zusätzlich: Kopie der letzten Rentenanpassungsmitteilung
    
    Lastenzuschuss:
  • Kopie des aktuellen Grundsteuerbescheides
  • Wohnflächenberechnung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung (im Bauakt enthalten, ansonsten selbst erstellte Wohnflächenberechnung für alle vom Antragsteller bewohnten Räume)
  • Kopie aller sonstigen Einnahmen wie z.B. Kindergeld, Unterhalt, Zuschüsse der Landesbodenkreditanstalt usw.
  • Bei Arbeitnehmern zusätzlich: Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Bei Bezug von Sozialleistungen zusätzlich: Kopien der Bescheide für die letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Bei Rentenbezug zusätzlich: Kopie der letzten Rentenanpassungsmitteilung

    Auskünfte und Beratung
    Landratsamt Main-Spessart
    Wohngeldstelle
    Marktplatz 8
    97753 Karlstadt
    Tel. 09353 – 7930 (Vermittlung)
    Bitte beachten Sie, dass ausgefüllte Anträge nicht direkt ans Landratsamt (Wohngeldstelle zugeleitet werden sollten, sondern zuvor bei der Stadtverwaltung im Sozial- und Gewerbeamt (Zimmer 02) zur Bestätigung der persönlichen Daten vorzulegen sind.

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

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