Genehmigungsfreistellung & genehmigungsfreies Bauen

Ein Bauvorhaben wird genehmigungsfreigestellt, wenn es sich im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans befindet und dessen Festsetzungen nicht widerspricht.

Eine Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO) ist möglich, wenn das Vorhaben

  • im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahren verlangt.


Auch bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben ist das amtliche Bauantragsformular zu verwenden. Ebenfalls sind die entsprechenden Bauvorlagen wie beim Bauantrag mit einzureichen.

Wenn die Gemeinde die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt, oder wenn das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, werden Ihre Unterlagen nur als Bauantrag weiterbehandelt, wenn dies im Kopfbereich des Bauantragsformulars auch so angekreuzt wurde.

Die Antragsunterlagen sind bei der Stadt Gemünden a.Main in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57 BayBO) sind unter anderem:

  • Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich, in bestimmten Ausnahmefällen bis 20 m³ auch im Außenbereich
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6. Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich
  • Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1.600 m² Fläche…
  • Schutzhütten für Wanderer, die jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²
  • usw.


Wird mit einem dieser verfahrensfreien Vorhaben eine Festsetzung des zugrundeliegenden Bebauungsplans nicht eingehalten, ist zwingend eine „isolierte Befreiung“ von diesen Festsetzungen bei der Stadt Gemünden a.Main zu beantragen.

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